David Bartlitz

David Bartlitz
Prof. Dr. David Bartlitz ist Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Internationales Unternehmensrecht an der Universität Paderborn. Er studierte Rechtswissenschaft an der FAU Erlangen-Nürnberg. Nach seiner Promotion zu dem Thema: „Die Haftung des Kommanditisten auf der Grundlage kapitalgesellschaftsrechtlicher Prinzipien“ absolvierte er das Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen war er als Akademischer Rat a. Z. am Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht an der FAU Erlangen-Nürnberg tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht sowie im Gesellschafts- und Bankrecht.

Digitale Rechtstatsachenforschung

Rechtstatsachenforschung dient der Identifizierung tatsächlicher Abweichungen der Gesetzeseffekte von der Gesetzeszielsetzung, der Ermittlung tatsächlicher Probleme in der Rechtspraxis sowie der Analyse tatsächlicher Umstände zur Unterstützung rechtsdogmatischer Auslegungsprozesse. Sie unterscheidet sich damit deutlich von der „klassischen“, rein normativ geprägten Rechtswissenschaft und ähnelt vielmehr den empirischen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Bislang wird Rechtstatsachenforschung in Deutschland ausschließlich analog durchgeführt. Die Idee der Digitalen Rechtstatsachenforschung besteht indes darin, die Gewinnung und Analyse von Rechtstatsachen erstmals unter Einsatz von Arbeitsmethoden der Wirtschaftsinformatik durchzuführen.