David Bartlitz
Digitale Rechtstatsachenforschung
Rechtstatsachenforschung dient der Identifizierung tatsächlicher Abweichungen der Gesetzeseffekte von der Gesetzeszielsetzung, der Ermittlung tatsächlicher Probleme in der Rechtspraxis sowie der Analyse tatsächlicher Umstände zur Unterstützung rechtsdogmatischer Auslegungsprozesse. Sie unterscheidet sich damit deutlich von der „klassischen“, rein normativ geprägten Rechtswissenschaft und ähnelt vielmehr den empirischen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Bislang wird Rechtstatsachenforschung in Deutschland ausschließlich analog durchgeführt. Die Idee der Digitalen Rechtstatsachenforschung besteht indes darin, die Gewinnung und Analyse von Rechtstatsachen erstmals unter Einsatz von Arbeitsmethoden der Wirtschaftsinformatik durchzuführen.