Julia Kraft
Armut im Privatrecht
Recht ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der Armutspolitik, also jenem Politikfeld, welches sowohl den Schutz vor als auch die Überwindung von Armut umfasst. Das gilt nicht nur für das Sozialrecht, sondern auch für das Privatrecht. Das Ziel der Armutsprävention wurde bereits zum Motor privatrechtlicher Gesetzesinitiativen und die Rechtspolitik hat armutsgefährdete Menschen als eine „besondere Verbrauchergruppe“ mit Unterstützungsbedarf identifiziert. Diese Entwicklung nimmt das Forschungsprojekt zum Anlass, um nach der rechtlichen Position wirtschaftlich Bedürftiger im Privatrecht zu fragen. Diese Position soll mit Hilfe eines wohlfahrtsökonomischen Ansatzes zur Bestimmung des individuellen Wohlergehens analysiert und bewertet werden. Dabei wird der Gedanke leitend sein, dass sich das Wohlergehen eines Menschen nicht allein mit Blick auf dessen Einkommen und Vermögen definieren lässt, weil diese nicht um ihrer selbst willen erstrebenswert sind.